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   FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11   

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https://dejure.org/2013,37278
FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11 (https://dejure.org/2013,37278)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.02.2013 - 2 K 2532/11 (https://dejure.org/2013,37278)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 2 K 2532/11 (https://dejure.org/2013,37278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Klage bei Wegfall der Beschwer während des Klageverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit einer Klage bei Wegfall der Beschwer während des Klageverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08

    Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11
    Zur Begründung verwiesen sie auf das Urteil des BFH vom 16. März 2010, VIII R 20/08, nach dem nachträgliche Zinsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auch dann abgezogen werden könnten, wenn die Zinsen der Finanzierung einer Beteiligung gem. § 17 EStG dienten, auch wenn diese Beteiligung bereits veräußert sei.
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11
    Eine Klage, mit der ein auf eine Steuerfestsetzung von 0, 00 EUR lautender Verwaltungsakt angegriffen wird, ist daher in der Regel unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. bereits: BFH, Urteil vom 27. September 1988, VIII R 432/83, BStBl. II 1989, 225).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00

    Beschwer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11
    M.a.W.: Über einen höheren vortragsfähigen Verlust kann nur im entsprechenden Feststellungsverfahren entschieden werden (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465 ; BFH, Beschluss vom 26. August 2010, X B 219/09, BFH/NV 2011, 50).
  • BFH, 01.07.2014 - VIII R 54/13

    In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1. 7. 2014 VIII R 53/12 -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11
    Revision eingelegt (BFH VIII R 54/13).
  • BFH, 26.08.2010 - X B 219/09

    Aussetzung des Verfahrens - Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 2 K 2532/11
    M.a.W.: Über einen höheren vortragsfähigen Verlust kann nur im entsprechenden Feststellungsverfahren entschieden werden (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465 ; BFH, Beschluss vom 26. August 2010, X B 219/09, BFH/NV 2011, 50).
  • BFH, 01.07.2014 - VIII R 54/13

    In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1. 7. 2014 VIII R 53/12 -

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 2013  2 K 2532/11 und die Einspruchsentscheidung des FA vom 23. November 2011 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2009 vom 27. Juli 2012 unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten der Kläger bei Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 14.049,97 EUR zu ändern.
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